Gremium
Zur Erfüllung der Aufgaben des Sozialhilfeverbandes sind der Verbandsrat, welcher sich aus den jeweiligen Bürgermeistern der bezirksangehörigen Gemeinden zusammensetzt, der Vorstand, der sich aus 7 Mitgliedern zusammensetzt und der Vorsitzende, dem die Vertretung des Sozialhilfeverbandes nach außen obliegt, berufen.
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